AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der DENTORAL GesmbH

FN 488509x, A-1010 Wien, Franz-Josefs-Kai 31/1/19, GF Wolfgang Ender, ZTM

Tel.: +43 (0) 1 388 40 40, E-Mail: office@dentoral.at

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Die Dentoral GesmbH (im Folgenden „Dentoral“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Dentoral und dem Kunden/Lieferanten, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Ärzten, Ordinationen, Ordinationsgemeinschaften, Spitälern, etc. anderen Zahntechnikern und Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden/Lieferanten sind nur wirksam, wenn sie per eingeschriebenem Brief von Dentoral bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden/Lieferanten werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und eingeschrieben (per eingeschriebenem Brief) anderes von Dentoral vereinbart wird. AGB des Kunden/Lieferanten widerspricht Dentoral ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden/Lieferanten durch Dentoral bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden/Lieferanten bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde/Lieferant den geänderten AGB nicht schriftlich per eingeschriebenem Brief binnen 14 Kalendertagen widerspricht.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote von Dentoral sind freibleibend und unverbindlich.

2. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde Dentoral vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt Dentoral dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

2.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Dentoral treten der potentielle Kunde und Dentoral in ein Vertragsverhältnis. Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

2.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass Dentoral bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

2.3 Das Konzept untersteht dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von Dentoral ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

2.4 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Dentoral im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Ideen (Skizzen, Kostenvoranschläge,…) außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

2.5 Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass Dentoral dabei verdienstlich wurde.

2.6 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Dentoral ein.

2.7 Der Kunde/Lieferant verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich auf Basis der Leistungsbeschreibung im Auftragsschein (AS) aus der Auftragsbestätigung (AB) durch Dentoral. Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Auftragsschein/Bestellung müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Dentoral. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von Dentoral.

3.2 Alle Leistungen von Dentoral sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.3 Der Kunde wird Dentoral zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Dentoral wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge werden zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.

3.4 Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.

3.5 Der Kunde/Lieferant ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Dentoral haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Dentoral wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde/Lieferant Dentoral schad- und klaglos; er hat Dentoral sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde/Lieferant verpflichtet sich, Dentoral bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde/Lieferant stellt der Dentoral hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1 Dentoral ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt im Namen von Dentoral. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. Dentoral wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

4.3 Dentoral ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen Dentoral sich bedient, entbunden. Dentoral hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden.

4.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich Dentoral zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Leistungen beauftragen, die auch Dentoral anbietet.

5. Termine

5.1 Von Dentoral angegebene Liefer- oder Leistungsfristen sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als „Fixtermin“ schriftlich von Dentoral zugesagt wurden.

5.2 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. hält er die vereinbarten Termine nicht ein, so haftet der Auftragnehmer nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Falle nachträglicher Auftragsänderungen durch den Auftraggeber. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Ersatz der ihm daraus entstehenden Kosten.

5.3 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Dentoral aus Gründen, die Dentoral nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und Dentoral berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.

5.4 Befindet sich Dentoral in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Dentoral schriftlich mittels eingeschriebenem Brief eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Werktagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Vorzeitige Auflösung

6.1 Dentoral ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde/Lieferant zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Kalendertagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde/Lieferant fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Kalendertagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden/Lieferanten bestehen und dieser auf Begehren von Dentoral weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung durch Dentoral eine taugliche Sicherheit leistet;

6.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Dentoral fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mittels eingeschriebenem Brief, mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Werktagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

7. Entgelt

7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von Dentoral für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Dentoral ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

7.2 Alle Leistungen durch Dentoral, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.

7.3 Kostenvoranschläge von Dentoral sind unverbindlich. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Dentoral schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird Dentoral den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Auftragsbestätigungsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

7.4 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von Dentoral – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er Dentoral die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Entgeltvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung durch Dentoral begründet ist, hat der Kunde an Dentoral darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Entgelt zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist Dentoral bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Patienten, schad- und klaglos zu stellen.

8. Zahlung

8.1 Das Entgelt ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung etwaiger Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Bei Bezahlung des Entgelts durch Banküberweisung muss der Überweisungsauftrag so rechtzeitig erteilt werden, dass der geschuldete Betrag bei Fälligkeit auf unserem Konto gutgeschrieben ist.

8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden/Lieferanten gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe und ist z.Zt. mit 9,2% Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dadurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Weiters verpflichtet sich der Kunde/Lieferant für den Fall des Zahlungsverzugs, Dentoral die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Vertragspartner darüber hinaus, die uns dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden/Lieferanten kann Dentoral sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden/Lieferanten abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Abschläge u.a.) und werden der jeweiligen Rechnung hinzugerechnet.

8.4 Weiters ist Dentoral nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

8.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Dentoral für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

8.6 Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

8.7 Der Kunde/Lieferant ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Dentoral aufzurechnen.

9. Kennzeichnung

9.1 Dentoral ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der Dentoral Internet-Website mit Namen und Logo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

9.2 Alle Bildrechte liegen bei der Dentoral GesmbH oder ihren Partnern. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet. Änderungen und Bearbeitungen jeglicher auf dieser Website bereitgestellter Daten oder Inhalte sind nicht gestattet.

9.3 Haftungsausschluss für fremde links

Dentoral hat keinen Einfluss auf den Inhalt anderer Websites, auf die durch Links von der Website verwiesen wird. Dentoral macht sich die Inhalte solcher Websites deshalb nicht zu eigen und haftet nicht für solche Inhalte.

10. Gewährleistung

10.1 Der Kunde/Lieferant hat allfällige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Kalendertagen nach Lieferung/Leistung durch Dentoral, verdeckte Mängel innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Dentoral zu. Dentoral wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde Dentoral alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Austauschanspruch umfasst nicht die Kosten für den Ausbau der mangelhaften und den Einbau der mangelfreie Sache. Dentoral ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Dentoral mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

10.3. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behaupteten Mangels dar. Generell: kein Verzicht auf Rechtsanspruch bei Nichtgeltendmachungen von AGB Bestimmungen.

10.4 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere medizinrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Dentoral haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Datenverarbeitungen, Inhalten und zahntechnischen Ersatz, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

10.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber Dentoral gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

11. Haftung und Produkthaftung

11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Dentoral und die der Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden/Lieferanten ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden , entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von Dentoral ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

11.2 Jegliche Haftung von Dentoral für Ansprüche, die auf Grund der von Dentoral erbrachten Leistung gegen den Kunden/Lieferanten erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Dentoral der Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für Dentoral nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Dentoral nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde/Lieferant hat Dentoral diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden/LIeferanten verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach zwei Jahren ab der Verletzungshandlung durch Dentoral. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

12. Beigestellte Materialien und Daten

12.1 Für beigestellte Daten/Materialien haftet der Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für das dadurch entstehende Produkt, soweit dieses durch diese Daten determiniert ist. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber nur im Falle offensichtlicher Untauglichkeit / Unrichtigkeit beigestellter Daten/Materialen zu warnen, in allen anderen Fällen ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn die dem Auftrag zugrundeliegenden technischen Angaben unvollständig oder unrichtig sind.

12.2 Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Dentoral ist unabhängig davon berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Diese verbleibt dem Auftragnehmer Die Haftung für die Datenintegrität obliegt dem Auftraggeber.

12.3 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind.

12.4 Verpackungsmaterial ist auf Wunsch dem Auftragnehmer auf seine Kosten und Gefahr zurückzustellen.

13. Lagerung und Archivierung

13.1 Für die Verwahrung der Auftragsunterlagen haftet der Auftragnehmer bis zu einem Zeitpunkt, der 4 Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung. Der Auftragnehmer ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenstände über den genannten Termin hinaus zu verwahren,

es sei denn, es ist darüber eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber zustande gekommen; in diesem Fall trägt der Auftraggeber Kosten und Gefahr der Lagerung.

13.2 Bei Gegenständen mit einem Materialwert von weniger als EUR 50,-, wie Abformungen aus Silicon oder Alginat, Bissnahmen, Bissgabeln und Gesichtsbögen, Schaumodellen und Modellen kommt es nach 6 Monaten zu einem Verfall. Ansonsten nach 3 Jahren.

Nach Ablauf des zweiten Monats wird eine monatliche Verwaltungs- und Verwahrungsgebühr in Höhe von EUR 5,- in Rechnung gestellt.

14. Zusätzliche Einkaufsbedingungen

14.1 Für den Fall des Verzuges wird eine Vertragsstrafe unabhängig vom Verschulden vereinbart, die nicht als Reugeld anzusehen ist. Sie beträgt für jeden begonnenen Kalendertag 1% der gesamten Auftragssumme. Ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist auch zu ersetzen.

14.2 Haftungsausschlüsse in jeglicher Hinsicht, ebenso wie Haftungsbeschränkungen des Vertragspartners, insbesondere aus dem Titel Gewährleistung und Schadenersatz, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen mit uns ausgehandelt und schriftlich festgehalten.

Dies gilt daher auch z.B. für Änderungen der gesetzlichen Beweislast zu unseren Lasten, Verkürzung der Fristen etc. Auch der Ausschluss des Regressanspruches gem. §933b AGBG wird somit nicht von uns akzeptiert.

14.3 Die Verpflichtung zur Untersuchung mangelhafter Warenlieferungen gem. §377 UGB wird ausdrücklich abbedungen. Bei Entdeckung allfälliger Mängel steht uns jedenfalls eine sechswöchige Frist zur Erhebung der Mängelrüge zu.

14.4 Im Falle des Auftretens von Mängeln steht es uns frei, zwischen Austausch, Reparatur oder Preisminderung zu wählen, außer es besteht ein Wandlungsanspruch und wir machen von diesem Gebrauch. Soweit wir auf Reparatur oder Austausch bestehen, sind wir bis zur vollständigen Erfüllung der geschuldeten Lieferung/Leistung zur Zurückbehaltung des gesamten Entgelts berechtigt.

14.5 Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung beträgt unsere Zahlungsfrist 60 Tage ab Rechnungserhalt. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen steht uns ein Skontoabzug in Höhe von 3% zu. Sollte die Abrechnung vereinbarungsgemäß in Teilbeträgen erfolgen, verlieren wir unseren Skontoabzug für die rechtzeitig entrichteten Teilbeträge jedenfalls auch dann nicht, wenn andere Teilzahlungen nicht innerhalb der Skonto- bzw. Fälligkeitsfrist bezahlt werden.

15. Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung.

15.1 Website

Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

15.2 Web-Analyse

Unsere Website verwendet Funktionen des Webanalysedienstes …

[Name des Tools und Firma des Anbieters samt Unternehmenssitz einschließlich Information, ob Daten an ein (außereuropäisches) Drittland übertragen werden].

Dazu werden Cookies verwendet, die eine Analyse der Benutzung der Website durch Ihre Benutzer ermöglicht. Die dadurch erzeugten Informationen werden auf den Server des Anbieters übertragen und dort gespeichert.

Sie können dies verhindern, indem Sie Ihren Browser so einrichten, dass keine Cookies gespeichert werden.

15.3 Newsletter

Sie haben die Möglichkeit, über unsere Website unseren Newsletter zu abonnieren. Hierfür benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse und ihre Erklärung, dass Sie mit dem Bezug des Newsletters einverstanden sind.

{Bei double Opt-in:} Sobald Sie sich für den Newsletter angemeldet haben, senden wir Ihnen ein Bestätigungs-E-Mail mit einem Link zur Bestätigung der Anmeldung.

Das Abo des Newsletters können Sie jederzeit stornieren. Senden Sie Ihre Stornierung bitte an folgende E-Mail-Adresse: office@dentoral.at Wir löschen anschließend umgehend Ihre Daten im Zusammenhang mit dem Newsletter-Versand.

15.4 Ihre Rechte

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:

D E N T O R A L GesmbH

GF Wolfgang Ender, ZTM

Franz-Josefs-Kai 31/1/19, A–1010 W i e n

T +43 (0)1 388 40 40

office@dentoral.at

15.5 Einwilligungserklärung

Der Kunde/Lieferant stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Datenweitergabe an: RA, Steuerberater, Gläubigerschutzverbände zur Bonitätsprüfung, Finanzamt,…

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

Für Übertragungsfehler wird von Dentoral keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.

16. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Dentoral und dem Kunden/Lieferanten unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Dentoral. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Dentoral die Ware dem von Dentoral gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

17.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Dentoral und dem Kunden/Lieferanten ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das am Sitz der Dentoral sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Dentoral berechtigt, den Kunden/Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

17.3 Sprachliche Formulierungen in männlicher Form gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.